Jugendwerk St. Michael e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorwort

Bevor Sie sich für eine Buchung eines der Häuser des Jugendwerk St. Michael e. V. entscheiden, bitten wir Sie, zunächst die hier folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Der Verein Jugendwerk St. Michael e.V. wird durch den Vorstand vertreten . Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich und gelten für alle Buchungen der Häuser des Jugendwerk St. Michael e. V.. Für die jeweiligen Häuser sind zusätzliche Bedingungen maßgeblich, die unter den entsprechenden Reitern auf dieser Homepage aufgeführt werden.

Kostformen

Als Standardkostform bieten wir vegetarische Kost an.

Wir behalten uns vor, Kostformen und Unverträglichkeiten zusammenzufassen.

Begründung:

Hierdurch wollen wir das Bewusstsein für Fleischkonsum schärfen und verdeutlichen, dass die Verkostung auf vegetarischer Form durchaus im Rahmen des Möglichen ist, um den Fleischverbrauch in Deutschland zu reduzieren. Fleisch soll als Zusatzvariante und nicht als Standard angesehen werden.

 

Abweichende Buchungen

Die im Vertrag angegebenen Personen sind verbindlich gebucht. Eine Reduzierung ist bis 21 Tage vor Belegung mit dem Formular „Letzte Angaben zur Hausbelegung“ möglich. Die Differenz der Reduzierung wird zu den hier angegebenen Ausfallgebühren des altersentsprechenden Tagessatzes berechnet. Liegen keine Änderungen vor, gilt die im Belegungsvertrag gebuchte Personenzahl.

Am Anreisetag ist keine Reduzierung mehr möglich. Eine Verringerung von 10% der im Belegungsvertrag angegebenen Teilnehmerzahl bleibt bis 21 Tage vor Anreise ohne Berechnung. Eine Erhöhung der Personenzahlen versuchen wir je nach Auslastung des Hauses zu berücksichtigen.

 

Ausfallgebühren

Bei Absage der Belegung oder Personenreduzierungen berechnen wir folgende Ausfallgebühren:

  • bis 181 Tage vorher           25,00 € pauschal – Personenreduzierung kostenfrei
  • 180 bis 91 Tage vorher      10 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 90 bis 31 Tage vorher        25 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 30 bis 8 Tage vorher          50 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 7 Tage bis 1 Tag vorher      70 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • ab Anreisetag                      100 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag

Bei Belegung in der Ferienzeit vom 15.06.-15.09.:

  • bis 181 Tage vorher           20 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 180 bis 91 Tage vorher      30 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 90 bis 31 Tage vorher        40 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 30 bis 8 Tage vorher          50 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • 7 Tage bis 1 Tag vorher 70 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
  • ab Anreisetag 100 % des vereinbarten Tagessatzes pro Person und Tag
 

Empfehlung zum Abschluss einer Reisekücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann Ihnen im Falle einer unerwarteten Stornierung oder bei Nichtantritt der Reise aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen finanzielle Sicherheit bieten.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer solchen Versicherung freiwillig ist und nicht im Reisepreis enthalten ist. Wenden Sie sich für weitere Informationen oder für die Buchung einer Versicherung direkt an einen Anbieter Ihrer Wahl.

 

Freiplatz für Schulklassen (außerhalb der hessischen Ferien)

Schulklassen erhalten außerhalb der hessischen Ferien unter der Woche pro Klasse einen Freiplatz für Begleitpersonal. Alle anderen Erwachsenen zahlen den Erwachsenensatz.

Bei Tagen religiöser Orientierung durch die Schülerseelsorge des Bistums Fulda, wird der Referent in der Regel als Tagesgast gebucht, die Schule trägt hierfür die Kosten. Eine extra Anmeldung über die Schule ist nicht nötig.

 

Tourismusabgabe

Abgabepflichtig sind alle Personen, ausgenommen:

• Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr

• Schwerbehinderte, die laut amtlichen Schwerbehindertenausweises auf eine Begleitperson angewiesen sind, einschließlich der Begleitperson

 

Zusatzleistungen

In der dem jeweiligen Buchungsvertrag beigefügten Zusatzleistungsliste können die beschriebenen Leistungen zu den angegebenen Preisen gebuchten werden. Die Zusatzleistungen müssen zusammen mit den letzten Angaben zur Hausbelegung bis 21 Tage vor Belegungsbeginn an die Geschäftsstelle gemeldet werden.

 

Haben sie Fragen zur Buchung unserer Häuser und dem Zeltplatz, dann wenden sie sich gern an unsere Geschäftsstelle

Kontakt Geschäftsstelle

Jugendwerk St. Michael e.V.

-Frau Schädel-

Paulustor 5

36037 Fulda

Telefon: 0661 / 87-369

Fax: 0661 / 87-547    



Haben Sie Fragen, dann schreiben Sie uns eine E-Mail:

Bürozeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr    


Mittwoch:
8.00 Uhr bis 15.30 Uhr


Freitag:

8.00 Uhr bis 11.00 Uhr  

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